Christliche-Mehr-Generationen-Wohn-Genossenschaft


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Finanzierung

Beispiel:

Das Mehrgenerationenhaus ist als Hausverein unter dem Dach einer Genossenschaft organisiert.

Alle Genossenschafter zeichnen einen Anteilschein, außerdem sind sie verpflichtet, für die im Mehrgenerationenhaus bewohnte Wohnung ein Pflichtdarlehen (beispielsweise 10 Prozent des Wohnraumwerts) zu leisten.

Weitere 10 Prozent werden durch den Verein in Form von freien Darlehen von Vereinsmitgliedern aufgebracht.

Die Darlehen werden verzinst und können auch durch Freunde, Bekannte oder Gönner gegeben werden.

Die Bewohner des Mehrgenerationenhauses sind somit Mieter ihrer Wohnung, jedoch Miteigentümer des ganzen Mehrgenerationenhauses.

Wenn ein Bewohner auszieht oder stirbt, wird das eingebrachte Kapital zurückgezahlt.

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